Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Reparaturen über die Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH

Geltungsbereich
Reparaturen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Der Kunde akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH mit der Beauftragung der Reparatur. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir trotz Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Reparatur vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Bedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Zustandekommen des Vertrages
Alle Angebote der Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH sind freibleibend und unverbindlich. Wird die zu reparierende Sache in einem unserer Shops zur Reparatur abgegeben, so gilt die Reparatur als beauftragt, wenn der Kunde diese nach Erhalt des Kostenvoranschlags beauftragt. Wird die zu reparierende Sache an unsere Zentrale versendet, erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Danach wird dem Kunden ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag über den angegebenen Fehler zugesandt. Dieser ist vom Kunden schriftlich per Mail oder Fax zu bestätigen. Alle Angebote vonTelefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Eine Verwendung von Originalersatzteilen kann nicht immer garantiert werden, da diese teilweise nur eingeschränkt dem Markt zur Verfügung stehen. One-Handyrepair verwendet immer die besten für Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH verfügbaren Ersatzteile.

Leistungen
One-Handyrepir repariert Telekommunikationsgeräte und Tablets im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages. Geräte, die durch unsachgemäße Handhabung einen Schaden aufweisen (z.B. Bruchschäden, Sturzschäden, Flüssigkeitsschäden), sind im Regelfall außerhalb der Gewährleistung und Garantie. Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH prüft nicht die Garantiefähigkeit des Gerätes, dies ist Sache des Kunden. Ist das Gerät trotz der vorbenannten Schäden reparabel, so erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag für das betroffene Gerät. Wenn der Kunde dieses Angebot nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Erstellung des Kostenvoranschlags annimmt, wird das defekte Gerät unrepariert an den Kunden zurück geschickt. In diesem Fall kann Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH eine Überprüfungspauschale in Höhe von 29,95 € in Rechnung stellen. Treffen Geräte unfrei bei Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH ein, so kann die Annahme verweigert werden. Sollte es doch zu einer Annahme kommen, so kann Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Alle Teile, die Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH im Rahmen der Reparatur austauscht, gehen automatisch und ohne Bezahlung in das Eigentum der  Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH über. Der Einsender hat dafür Sorge zu tragen, dass nur das defekte Gerät ohne Zubehörteile sicher versendet wird. Für versendete Zubehörteile, die keinen Defekt aufweisen, übernimmt Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH keine Haftung. Im Rahmen der Reparatur, Lagerung oder dem Versand von defekten Geräten, kann Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH zusätzliche Dienstleister beauftragen. Der Kostenvoranschlag entspricht lediglich einer Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Im Rahmen der beauftragten Reparatur können weitere – vorher nicht feststellbare – Defekte festgestellt werden. Ergibt sich während der eigentlichen Reparatur eine wesentliche Überschreitung der veranschlagten Kosten, so informiert Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH den Kunden umgehend über die neue Sachlage. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen werden dem Kunden, gemäß der gültigen Preisliste, in Rechnung gestellt. Sollte bei der Reparatur durch das Öffnen des Gerätes eine Beschädigung entstehen, die nicht vorher mit dem Kunden abgesprochen und beauftragt war, ersetzt Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH dem Kunden das beschädigte Teil kostenfrei durch das bestmögliche für Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH verfügbare Ersatzteil.

Sicherung von Daten
Vor Übergabe des defekten Gerätes an Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH muss der Kunde sicherstellen, dass alle gespeicherten Daten gelöscht oder auf anderen Datenträgern gesichert sind, da es während der Reparatur zu einem vollen bzw. partiellen Datenverlust kommen kann. Hat der Kunde bei Beauftragung der Reparatur ausdrücklich um eine Datensicherung durchTelefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH gebeten, so wird Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH versuchen, die Daten zu erhalten oder extern zu speichern. Bei dem Versuch der Datenspeicherung kann es zu vollständigen oder partiellen Datenverlusten kommen. Im Falle des vollständigen Fehlschlagens der Datensicherung entstehen dem Kunden keine Kosten, ansonsten gilt die aktuelle Preisliste im Falle einer vollständigen oder teilweisen Sicherung der Daten durch Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH.

Preise, Vergütung, Versand und Zahlungsbedingungen
Für Reparaturleistungen, Serviceleistungen und notwendige Auslagen gilt die zum Zeitpunkt der Erbringung gültige Preisliste. Dies gilt insbesondere für die Erstellung des Kostenvoranschlags und die beauftragte Datensicherung. Die Vergütung ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Die Zahlungsmöglichkeiten können nach Art der Beauftragung variieren ( z.B. Shop oder online ) und sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH entscheidet nach billigem Ermessen über die Art des Versandes. In der Regel erfolgt der Versand ab Sinn-Fleisbach, dem Sitz der Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH gemäß den aktuellen Bedingungen der Preisliste. Der Versand ist auf der Rechnung des Kunden aufgeführt. Ausgenommen hiervon sind gesonderte Zuschläge für Nachnahmebearbeitung, die durch den Paketdienst erhoben werden. Ist der Kunde ein Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Sache durch den Paketdienst an den Verbraucher über. Ist der Kunde ein Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware – im Falle des Versendens – mit Übergabe der Ware an den beauftragten Paketdienst über. Gerät der Kunde mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, so werden die geschuldeten Beträge mit 5% über dem aktuellen Basiszins verzinst.

Zurückbehaltungsrecht, unterlassene Abholung
Aufgrund der lt. Auftrag erbrachten Leistungen und sämtlicher Forderungen steht Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH ein Pfandrecht an Geräten zu, die in Folge des Auftrages in den Besitz von Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH gelangt sind. Wird ein repariertes Gerät bei Nachnahmeversand nicht angenommen oder es kann aus anderen Gründen (z.B. nicht mehr aktuelle Adresse) nicht zugestellt werden, so wird Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH den Kunden auffordern, das Gerät binnen eines Monats abzuholen. Gleichfalls kann das Gerät auf Wunsch des Kunden nochmals kostenpflichtig zugesandt werden. Führen diese Versuche auch nicht zum Erfolg, kündigt Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH dem Kunden an, zu welchem Preis das Gerät veräußert werden soll. Einen Monat nach Ablauf dieser Ankündigung ist Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH berechtigt, dieses Gerät zu verwerten.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Hierbei gilt immer die kürzeste vom Gesetzgeber verlangte Gewährleistungspflicht. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH gilt die Regelung Haftung dieser AGB. Durch einen Eingriff von Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH erlischt die Herstellergarantie, sofern noch vorhanden. Von der Gewährleistung auf durch Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH verbaute Teile sind Schäden ausgenommen, die auf unsachgemäße Handhabung oder Vorsatz des Kunden zurückzuführen sind. Insbesondere – aber nicht nur – mechanische Einwirkungen oder Einwirkung durch Flüssigkeiten. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Geräte, die zur Reparatur eines Flüssigkeitsschadens ( Eindringen von Flüssigkeit, auch geringen Mengen, in das Gerät bzw. Kondenswasser ) bei Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH bearbeitet werden. Bei Flüssigkeitsschäden kann nur eine Herstellung der Funktionalität versucht werden, deren Dauer aufgrund möglicher fortschreitender Korrosion nicht gesichert ist. Ein solcher Versuch geschieht mit dem Wissen und der Billigung des Kunden, dass bei Korrosionsschäden kein kurzfristiger oder dauerhafter Erfolg garantiert werden kann. Bei vom Hersteller in irgendeiner Form als flüssigkeitsdicht deklarierten Geräten kann die Flüssigkeitsdichtigkeit aufgrund des Öffnens des Gerätes nach Durchführung der Reparatur nicht mehr gewährleistet werden. Eine hundertprozentige Versiegelung des Gerätes kann nur werkseitig gewährleistet werden.

Haftung
Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Eine erfolgreiche Reparatur kann nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung des vor dem Reparaturversuch bestandenen Zustandes besteht nicht. Von dem vorher beschriebenen Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, von den Daten, die er auf dem Gerät gespeichert hat, nach eigenen Bedürfnissen Sicherungskopien anzufertigen. Diese Sicherungen muss er persönlich aufbewahren. Für den Datenverlust haftet Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde versäumt hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Datenschutz
Der Kunde und Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Datenschutz Bestimmungen bei der Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten. Diese Bestimmungen sind auch von den Mitarbeitern der Vertragspartner zu erfüllen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtungen in der nach dem Gesetz erforderlichen Form nachzuweisen.

Schlussbestimmungen
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmen und juristischen Personen gilt ausschließlich der Sitz von Telefonzelle Dresden Gesellschaft für Mobilfunk und Zubehör mbH. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies auch, wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinausgehender schriftlicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder schriftlichen Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und vertraglichen Zweck der Bestimmungen oder Vereinbarungen am nächsten kommt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.